Koalitionsvertrag 2021 nennt Einfache Sprache gleichberechtigt mit Leichter Sprache

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„Wir wollen Gesetze verständlicher machen. Die Barrierefreiheit in den Angeboten von Bundestag und Bundesregierung werden wir ausbauen.“ Das steht auf Seite 10 des am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrags „Mehr Fortschritt wagen“. SPD, Grüne und FDP werden auf den weiteren Seiten konkreter: Erstmals überhaupt fällt der Begriff Einfache Sprache. Sie könnte in bestimmten Fällen zu einer gesetzlichen Anforderung bzw. zu einer Verpflichtung in der öffentlichen Kommunikation werden.

Das bedeutet, die künftigen Regierungsparteien haben erkannt, dass sie die Verständlichkeit relevanter Politikbereiche für alle Bürgerinnen und Bürger verbessern müssen. Erwähnt wird die Einfache Sprache im Zusammenhang mit dem Bürgergeld. Doch mit der Nennung im Koalitionsvertrag kommt die Einfache Sprache nicht automatisch auf die Überholspur. Die Ministerien und Verwaltungen müssen bereit sein, die Experten*innen der Einfachen Sprachen ihre Arbeit machen zu lassen. Die Formulierungen der Verfasser*innen im Vertrag zeigen, dass Unsicherheit herrscht. Einfache Sprache muss weiter für sich werben.

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Angebote werden „in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet“

Bis jetzt kannte die deutsche Politik/Gesetzgebung allenfalls den Begriff Leichte Sprache für die Kommunikation mit Menschen mit kognitiver Einschränkung. Im vergangenen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD im Jahr 2018 tauchte die Leichte Sprache ein einziges Mal unter dem Punkt Barrierefreiheit in einer Klammer auf. Mehr war nicht. Diesmal nimmt verständliche Kommunikation einen breiteren Raum ein. Die Regierungskoalition aus SPD, Grüne und FDP nennt in ihrem Vertrag an einer Stelle die Leichte und Einfache Sprache sogar gleichberechtigt.

Auf Seite 78 heißt es im vorletzten Absatz des Koalitionsvertrags:

„Darüber hinaus sorgen wir baldmöglichst dafür, dass Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden.“

Koalitionsvertrag SPD, Grüne und FDP

Gebärdensprache kommt vor Leichter und Einfacher Sprache

Wir können gespannt sein, was „baldmöglichst“ bedeutet. Die Gebärdensprache hat für die Regierung bei der Umsetzung des Vertrags eindeutig Vorrang. Das ist nicht verwunderlich. Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist bereits seit 20 Jahren eine offizielle Sprachform. Deutschland ist mit den Angeboten in Gebärdensprache im Ländervergleich deutlich im Rückstand. Was die künftige Bundesregierung jetzt einführen möchte, ist woanders längst Standard.

Die Parteien der Koalition sind in ihrem Vorsatz, in „leichter bzw. einfacher Sprache“ zu informieren, deutlich zurückhaltender. Die Angebote in leichter bzw. einfacher Sprachen sollen „ausgeweitet werden“ – aber nicht zu einem Standard. Ausgeweitet ist als Mengenangabe beliebig formuliert. Zumal es bisher kaum Angebote an öffentlichen Informationen gibt, die das Label „in Einfacher Sprache“ tragen. Ausweiten von einem aktuell niedrigen Niveau, das muss erst einmal nicht viel bedeuten.

Empfänger von Bürgergeld sollen in Einfacher Sprache aufgeklärt werden

Beim Bürgergeld sehen die Parteien den Nutzen eindeutig bei der Einfachen Sprachen und nicht bei der Leichten Sprache.

Auf Seite 75 steht:

„Die Angebote und Maßnahmen werden im Rahmen einer Teilhabevereinbarung mit den Bürgergeldbeziehenden gemeinsam vereinbart, in einfacher Sprache formuliert und ggf. angepasst.“

Koalitionsvertrag SPD, Grüne, FDP

„Das Bürgergeld stellt die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern wir so, dass künftig eine Beratung auf Augenhöhe möglich ist und eine Vertrauensbeziehung entstehen kann. Es werden die Stärken und Entwicklungsbedarfe durch ein Kompetenzfeststellungsverfahren ermittelt, mit dem auch „Soft Skills“ zertifizierbar werden. Die Angebote und Maßnahmen werden im Rahmen einer Teilhabevereinbarung mit den Bürgergeldbeziehenden gemeinsam vereinbart, in einfacher Sprache formuliert und ggf. angepasst.
Diese ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung. Es gilt eine sechsmonatige Vertrauenszeit. Für Konfliktfälle schaffen wir einen unabhängigen Schlichtungsmechanismus.“

Verständlichkeit nicht nur für Menschen mit kognitiver Einschränkung

Die deutsche Politik/Gesetzgebung erachtete in der Vergangenheit eine vereinfachte Kommunikation allenfalls für Menschen mit kognitiven Einschränkungen (geistiger Behinderung) für notwendig. Dafür war der Begriff „leichte Sprache“ eingeführt worden – ohne allerdings dieser Sprachform ein allgemein gültiges Regelwerk mitzugeben. Ansonsten blieb es bei gelegentlichen Appellen, die Politik-/Gesetzessprache bürgerfreundlicher zu machen. Doch was heißt schon „bürgerfreundlicher“?

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Plain Language schiebt Einfache Sprache an

In Fachkreisen war dafür längst die Einfache Sprache als Textstil gefunden worden. Wobei es bislang aus meiner Sicht für den kleinen Kreis der Einfachen Sprache-Verfechter unmöglich war, aus dem Windschatten der Leichten Sprache zu kommen. Leichte Sprache ist das Synonym für die Alternative zu einer komplexen Sprache. Viele verwenden den Begriff, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass dieser nur auf absolute Sprach- und Leseanfänger zutrifft.

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Dabei hat die Einfache Sprache unter dem Label Plain Language international an Fahrt aufgenommen. Eine ISO Plain Language wird demnächst verabschiedet. Sie wird in eine DIN eingebettet. Somit wird Einfache Sprache/Plain Language auch für Unternehmen attraktiv. Politik- und Verwaltungssprache kann sich von dieser Entwicklung nicht ausnehmen.

Die Formulierung „leichter bzw. einfacher Sprache“ im Vertragstext zeigt aus meiner Sicht, dass es die Koalitionsparteien durchaus offenlassen, ob es in Richtung Leichter oder Einfacher Sprache geht. In Fachkreisen wird durchaus kontrovers diskutiert, ob sich Leichte und Einfache Sprach sinnvoll voneinander abgrenzen lassen.

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DIN Leichte und Einfache Sprache sollten bald verabschiedet werden

Aktuell werden sowohl für die Leichte als auch für die Einfache Sprache ein DIN-Regelwerk erarbeitet. Für die Politiker*innen, die den Begriff in den Koalitionsvertrag eingebracht haben, wäre es sicher hilfreich, wenn beide DIN-Varianten möglichst bald verabschiedet werden.

Uwe Roth ist Mitglied im Verein Deutsches Institut für Normung (DIN). Dort entstehen zwei Regelwerke: Eine DIN Spec 33429 Leichte Sprache sowie eine DIN 8581-1 Einfache Sprache. Uwe Roth arbeitet an beiden Regelwerken intensiv mit. Zusätzlich entsteht auf internationaler Ebene eine ISO 24495 Plain Language (Einfache Sprache). Diese wird in einer DIN umgesetzt. Zu meinem Blog.

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