Einfache Verwaltungssprache – Beratung für Kommunen

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Mit dem Gesetz des Bundes zur Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung und den Anforderungen an eine barrierefrei zugängliche Internetseite sind auch die Kommunen gefordert. War in der Vergangenheit die Information in Leichter Sprache ein freiwilliges Angebot, bestehen nun einige Verpflichtungen. Ich informiere darüber in (Online-)Kursen.

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Barrierefreie Kommunikation – Onlinekurs für Kommunen Mit Einfacher Sprache besser kommunizieren – Onlinekurs für Kommunen
Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist ein Thema, für das sich Kommunen lange schon engagieren.

Barrierefreie Kommunikation ist dagegen ein vergleichsweise neues Thema.
Es ist leicht erklärt, was getan werden muss, damit sich Rollstuhlfahrende in einem öffentlichen Gebäude frei bewegen können. Der finanzielle Aufwand ist gut zu kalkulieren.


Aber was bedeutet Barrierefreiheit für Menschen, die zwar mobil sind, aber eine Sinneseinschränkung oder Lernschwierigkeit/geistiger Behinderung haben?


Es ist schwierig zu erfassen, welche sprachliche und visuelle Unterstützung dieser Personenkreis benötigt, damit dieser seinen berechtigten Zugang zu Informationen barrierefrei erhält.


In einem Online-Workshop geben wir den nötigen Einblick in die rechtlichen Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten.

Referent ist der Journalist und ehemalige Redakteur des Staatsanzeigers Baden-Württemberg Uwe Roth.

Er ist Dozent für die barrierefreie Kommunikation an verschiedenen Fachschulen für soziale Berufe und Mitglied in zwei Arbeitsgremien der DIN.


Er zählt zu den Experten, die Normen sowohl für die Leichte als auch Einfache Sprache festlegen. Diese sollen beispielsweise bei Ausschreibungen berücksichtigt werden.


Öffentliche Verwaltungen müssen seit 23. September 2020 rechtliche Vorgaben zur Barrierefreiheit ihrer Internetseiten erfüllen. Diese gelten nicht allein für Kommunen, sondern ebenso für kommunale Unternehmen.


Wie Stichproben ergaben, besteht bei den Verantwortlichen weiterhin Informationsbedarf, wie ein Onlineauftritt auszusehen hat, um sämtliche Anforderungen zu erfüllen.


Eine besondere Herausforderung ist dabei die Leichte Sprache.


Themen des dreistündigen Workshops sind:

Rechtliche Herleitung des Anspruchs von Menschen mit Behinderung auf eine barrierefreie Kommunikation;

Unterscheidung zwischen Leichter und Einfacher Sprache sowie Plain Language;
Vorgaben des Gesetzgebers;


Einfache Sprache für allen Bürger – wie lässt sich dieser Ansatz umsetzen?


Grundlagen möglicher Standards/Regeln, die die Leichte und Einfache Sprache in Zukunft abbilden sollen;


Die sinnvolle und qualitätvolle Verwendung der Leichten Sprache auf bestimmten Internetseiten.
Schwer verständliche Vorlage, der Rechtssicherheit verpflichtet und wenig Zeit fürs Schreiben: Mitarbeiter der Verwaltung haben es nicht leicht, bei diesen Rahmenbedingungen Texte bürgernah zu formulieren.

Dabei ist das notwendiger denn je, betrachtet man die wachsende Zahl Schlechtleser in der Gesellschaft.
Zehn Prozent gelten inzwischen als (beinahe) Analphabeten.


Einfache Sprache für alle Bürger ist ein recht junges Konzept.


Es stellt die Lesebedürfnisse in den Vordergrund und gibt eine Anleitung, wie Fachsprache verständlich wird, ohne Inhalte zu verlieren.


Eine Text, der weitgehend ohne Fachsprache auskommt, kann dennoch rechtssicher sein.

In einem Onlineworkshop erklären wir die Regeln und zeigen die Wirksamkeit an Beispielen aus Ihrer Praxis.


Die Regeln können ohne Weiteres im Büroalltag angewendet werden.

Referent ist der Journalist und ehemalige Redakteur des Staatsanzeigers Baden-Württemberg Uwe Roth.

Er gibt Kurse für Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung.

Als Autor zeigt er, dass bei komplexen Inhalten Fachsprache verzichtbar ist.

So hat er die Texte für das Turmforum Stuttgart 21 komplett überarbeitet. Es ist die erste Ausstellung deutschlandweit, in der die Einfache Sprache in ein Ausstellungskonzept integriert ist.

Roth ist Mitglied in der Plain Language Association International und zählt im DIN-Verein zu den Experten, die Normen sowohl für die Leichte als auch Einfache Sprache festlegen. Diese sollen beispielsweise bei Ausschreibungen berücksichtigt werden.

Das Konzept der Einfachen Sprache kommt aus dem englisch-sprachigen Raum.


Plain Language unterscheidet sich von der Leichten Sprache insbesondere durch die Zielgruppe.

Leichte Sprache ist für Menschen mit sehr geringer Lesekompetenz. Einfache Sprache zieht dagegen Fachsprache in die Alltagssprache von Normallesern.

Themen des dreistündigen Workshops sind:
Die Entstehung einer ISO-Norm und DIN für die Einfache Sprache/Plain Language – mögliche Auswirkungen auf die interne und externe Kommunikation;


warum Bürgerbeteiligung an der Sprache scheitern kann;


die wichtigsten Regeln der Einfachen Sprache;


so vermeidet man Fachsprache, ohne die Rechtssicherheit zu verlieren;


Fachbegriff verständlich umschreiben;
Übungen an Texten aus dem Teilnehmerkreis.
Uwe.Roth@leichtgesagt.eu

Siehe auch Barrierefreie Internetseiten: Kommunen haben Nachholbedarf

Siehe auch Verpflichtung der Kommunen zur digitalen Barrierefreiheit


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