Lieferketten-Gesetz kurz erklärt – geholfen hat Einfache Sprache

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der Beweis: Bürokraten-Sprache ist unfähig, sich nur einen Millimeter auf die Einfache Sprache zuzubewegen. Forderungen nach bürgernaher Sprache, davon gibt es immer mehr, bleiben graue Theorie. Das „Gesetz zur Pflicht der sorgfältigen Kontrolle von Lieferketten“ wäre als verständliche Umschreibung immerhin ein Anfang.

Das Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) in Düsseldorf hat das Problem erkannt. Mit meiner redaktionellen Unterstützung erschien Anfang des Jahres die Broschüre „Das Lieferketten-Gesetz kurz erklärt“. Geholfen hat Einfache Sprache. Wir haben aber bewusst auf dieses Label verzichtet.

Mein journalistischer Anspruch lautet „Einfache Sprache in journalistischer Qualität“. Im Ergebnis heißt das: Bei einem gut verständlichen Text muss es den Verweis auf eine besondere Sprachform nicht geben. Der Text liest sich „normal“. Das Label „Einfache Sprache“ auf der Titelseite der Broschüre hätte wahrscheinlich Vorbehalte geweckt. Einfache Sprache? Das muss was für Bildungsferne sein.

Kognitive Behinderung ist nicht gleichzusetzen mit schlechten Deutsch-Kenntnissen und einem geringen Wortschatz

Der Begriff ist nach wie vor wenig bekannt. Obwohl die DIN 8581-1 Einfache Sprache bereits einige Zeit auf dem Markt ist. Wer was von Einfacher Sprache gehört hat, denkt, diese sei etwas Ähnliches wie die Leichte Sprache. So steht es leider vielfach im Internet: Einfache Sprache fülle die Lücke zwischen der Leichten und der schweren Sprache, wird da behauptet. So ist es aber nicht. Beim Erstellen der DIN-Empfehlung stand dieser Personenkreis im Fokus und auf keinen Fall Deutsch-Lernende. Eine kognitive Behinderung ist nicht gleichzusetzen mit schlechten Deutsch-Kenntnissen und einem geringen Wortschatz.

Ein für alle Mal: Einfache Sprache ist Teil unserer Standardsprache, während Leichte Sprache eine Sondersprache ist. Nach der DIN SPEC 3429 sind die Regeln so gemacht, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten/kognitiver Behinderung solche Texte lesen können. Erfindungen wie „Leichte Sprache Plus“ oder „Einfache Sprache light“ verwirren nur. Sie helfen keiner Sprachform und verhindern Akzeptanz.

Urheber*innen müssen starke Abweichungen von ihrem Original autorisieren

Ich bin dem DGB dankbar für die Chance, exemplarisch zu zeigen, wie Gewerkschaften Mitglieder verständlich (und kollegial) informieren sollten. Die Materialien, die ich vom DGB für die Bearbeitung erhalten habe, waren weitgehend akademisch. Diese auf ein Level für Beschäftigte am Fließband zu bringen, erschien mir unmöglich. Besonders schwere Texte können nicht beliebig heruntergebrochen werden, ohne vom Inhalt zu stark abzuweichen.

Sprachlich weitgehende Abweichungen müssen vom Autor oder von der Autorin des Originals autorisiert werden. Das löst meistens Diskussionen aus. Was man vermeidet, wenn der Redaktionsschluss näher rückt. Wer kompliziert formuliert, ist meistens überzeugt, dass dies nicht anders möglich sei. Wir haben uns auf das Verständnis-Niveau von Betriebsrät*innen geeinigt. Auch sonst stand das Projekt unter keinem guten Stern: Während der Recherche- und Schreib-Phase kamen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und aus dem Europäischen Parlament Ankündigungen, das Lieferketten-Gesetz aufweichen oder eventuell sogar völlig abschaffen zu wollen. Das erschwerte präzises Schreiben.

Lieferketten-Gesetz reicht ins Jahr 1948 zurück

Wer sich mit dem Lieferketten-Gesetz näher beschäftigt, stellt fest, dass dieses im ureigenen Interesse von Gewerkschaften ist. Es gibt Arbeitnehmer-Vertretungen das Recht, international zu kooperieren, um gemeinsam für Arbeitsschutz und gerechte Bezahlung zu kämpfen. Unternehmen fürchten vielleicht auch die internationale Solidarität, die das Gesetz möglich macht – und nicht nur die Bürokratie. Ich weiß nun, dass das Gesetz das Rad nicht neu erfindet, sondern im Wesentlichen die Artikel der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 wiedergibt. Weil Unternehmen international zu wenig unternommen haben, sollte das Gesetz dieses nun zu einer Verpflichtung machen.

Aus Sicht des Gesetzgebers hat der Begriff „Sorgfaltspflichten“ im Namen seine Berechtigung.

Definition Sorgfaltspflichten

Sorgfaltspflichten beziehen sich auf die Verpflichtung, eine Handlung auf eine bestimmte Art und Weise auszuführen, um Schäden für andere Personen oder Rechtsgüter zu vermeiden. Diese Pflicht entsteht, wenn eine Person oder Organisation eine besondere Beziehung zu einer anderen hat, die sie dazu verpflichtet, für deren Sicherheit oder Wohl zu sorgen.

Die Sorgfaltspflicht ist ein zentraler Begriff im Recht und findet in verschiedenen Kontexten Anwendung, wie zum Beispiel im Verkehr, im Arbeitsrecht oder im Produktherstellerrecht. Wenn eine Person oder Organisation gegen ihre Sorgfaltspflicht verstößt und dadurch Schäden verursacht, kann die verletzte Person Schadenersatz verlangen.

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