Über den Autor: Uwe Roth ist Journalist und führender Experte in der Einfachen Sprache. Er arbeitet in den DIN-Gremien zur Leichten und Einfachen Sprache mit. Er gehört zu den Gründer*innen des DACH-Forums Einfache Sprache.
Manchmal sind es nicht die großen Paragrafen oder die lauten Überschriften, die etwas verändern.
Manchmal reicht ein kleiner Hinweis an der richtigen Stelle. Genau so ein Hinweis findet sich in der DIN SPEC 66336 „Qualitätsanforderungen für Onlineservices und -portale der öffentlichen Verwaltung“. Zum ersten Mal wird dort die DIN 8581‑1 – Einfache Sprache genannt. [servicesta…ard.gov.de], [din.de]
Das ist bemerkenswert – auch wenn die DIN SPEC selbst keine „richtige“ Norm, sondern eine Norm‑Empfehlung ist.
5.6.7 Onlineservices und -portale müssen in Einfacher Sprache nach DIN 8581-1 angeboten werden, die dem Bedarf der Nutzenden (3.18) angepasst ist. Auf komplizierte Fachsprache sollte möglichst weitgehend verzichtet werden.
Zitat aus DIN SPEC 66336 „Qualitätsanforderungen für Onlineservices und -portale der öffentlichen Verwaltung“
Einordnung statt Sonderfall
Die DIN SPEC 66336 beschreibt Qualitätsanforderungen für digitale Verwaltungsangebote.
Also dafür, wie Onlineservices und Portale der öffentlichen Verwaltung gestaltet sein sollen.
Dabei geht es unter anderem um:
- Verständlichkeit
- Nutzendenfreundlichkeit
- Barrierefreiheit
Und genau in diesem Zusammenhang taucht die Einfache Sprache auf.
Nicht als Sonderlösung. Nicht als Zusatz für „bestimmte Zielgruppen“.
Sondern als Teil guter Qualität. [servicesta…ard.gov.de]
Das ist ein wichtiges Signal.
Denn die Einfache Sprache wird immer noch zu selten als das wahrgenommen, was sie ist:
Sie ist ein Bestandteil der Standardsprache.
Vertreter*innen wichtiger Bundes- und Länder-Ministerien haben an der DIN SPEC 66336 mitgearbeitet. Einige Großstädte haben unterzeichnet. Ebenso verteten war die Deutsche Rentenversicherung, der Deutsche Landkreistag oder auch der AWO-Bundesverband.
Wichtig zu erwähnen ist, dass auch der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an der DIN SPEC 66336 mitgewirkt hat. Mich hat besonders gefreut, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Redaktionsteam war. Ich habe die Fachstelle bislang ausschließlich als Werbetreibende für die Leichte Sprache wahrgenommen. Das ändert sich nun hoffentlich.
Setzen die Unterzeichner*innen die DIN SPEC 66336 innerhalb ihres Verantwortungsbereichs tatsächlich um, müsste die Einfache Sprache auf vielen, gut besuchten Online-Portalen zum Standard werden.
KI ist allerdings nicht die Lösung. Ich erkläre das an anderer Stelle bzw. in meinen Kursen zur Einfachen Sprache.
Bei genauer Betrachtung gibt es ein Schlupfloch, das gerne genutzt werden dürfte: „Auf komplizierte Fachsprache sollte möglichst weitgehend verzichtet werden.“ Wie oft ist mir schon erklärt worden, auf diesen Fachbegriff könne keinesfalls verzichtet werden – und auf diesen schon mal gar nicht – auch nicht auf diesen einen ganz spezifischen… Unverzichtbar. Der Tod eines Textes in Einfacher Sprache.
Keine Sondersprache – genau das ist der Punkt
In der Praxis wird Verständlichkeit häufig mit Leichter Sprache gleichgesetzt.
Oder genauer: mit der Annahme, man müsse Inhalte zusätzlich in Leichter Sprache anbieten, um barrierefrei zu sein.
Diese Annahme ist weit verbreitet.
Und sie ist oft falsch.
Die DIN SPEC 66336 zeigt – leise, aber deutlich – einen anderen Weg:
- Verständliche Sprache ist keine Sondermaßnahme
- Einfache Sprache ist kein Nischenprodukt
- Verständlichkeit ist ein Qualitätsmerkmal
Die Einfache Sprache steht dabei nicht im Gegensatz zur Barrierefreiheit,
sondern in ihrer Mitte. [servicesta…ard.gov.de]
Bedeutung fürs Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit
Gerade mit Blick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist dieser Hinweis wichtig.
Viele Organisationen fragen sich:
Müssen wir jetzt alles in Leichter Sprache anbieten?
Diese Frage führt oft zu:
- Unsicherheit
- Vorsorgemaßnahmen „auf Verdacht“
- oder zu Ablehnung, weil Leichte Sprache als aufwendig empfunden wird
Der Bezug der DIN SPEC zur Einfachen Sprache hilft, die Debatte zu versachlichen.
Denn:
- Barrierefreiheit beginnt nicht erst bei Sonderformaten
- Sie beginnt bei verständlicher Standardsprache
- Und genau dafür gibt es mit der DIN 8581‑1 einen klaren Maßstab [din.de]
Siehe auch Leichte Sprache – kein Teil des BFSG
Siehe auch Einfache Sprache vs. Leichte Sprache – Was ist der Unterschied?
Leiser, aber klarer Schritt nach vorn
Die DIN SPEC 66336 ist kein Sprachstandard.
Und sie erklärt die Einfache Sprache nicht im Detail.
Das muss sie auch nicht.
Was sie tut, ist etwas anderes – und vielleicht Wichtigeres: Sie verortet die Einfache Sprache im Kontext von Qualität, Standardisierung und guter digitaler Praxis. [digitale-v…waltung.de], [servicesta…ard.gov.de]
Damit wird deutlich:
- Verständliche Sprache ist kein „Nice to have“
- Sie ist Teil professioneller Standards
- Und sie betrifft alle
Fazit
Dass die DIN 8581‑1 Einfache Sprache erstmals in einer anderen DIN‑Veröffentlichung genannt wird, ist mehr als eine Fußnote.
Es ist ein Hinweis darauf,
- dass Einfache Sprache in der Mitte der Kommunikation angekommen ist
- dass sie nicht gegen Standards steht, sondern selbst ein Standard ist
- und dass Barrierefreiheit nicht automatisch „Leichte Sprache für alles“ bedeutet
Ein kleiner Schritt im Text.
Ein großer Schritt in der Einordnung.
3.18 Nutzende
Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderung, Unternehmen, Vereine und Organisationen, Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung und Justiz, die mit einem Onlineservice interagieren.Zitat aus DIN SPEC 66336 „Qualitätsanforderungen für Onlineservices und -portale der öffentlichen Verwaltung“

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