Verwaltungssprache leicht verständlich

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Leichte Sprache soll leicht zu verstehen sein, die Sprache zu meistern, fällt vielen aber schwer. Gerade Behörden haben damit häufig Probleme. KOMMUNAL zeigt Ihnen in einer neuen, dreiteiligen Serie die rechtlichen Grundlagen auf, worauf Sie bei der Kommunikation achten müssen und gibt konkrete Anwendungsbeispiele. Teil 1: Welche Verpflichtungen haben Kommunen?

Im Bundesteilhabegesetz stehen Sätze, die könnten die Verwaltungssprache auf den Kopf stellen. Da heißt es in Paragraf 36: Rehabilitationsträger hätten dafür zu sorgen, „dass für eine ausreichende Anzahl von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen keine Zugangs- und Kommunikationsbarrieren bestehen“.

Fachkräfte, die für die Träger der Eingliederungshilfe arbeiten, müssen die Fähigkeit „zur Kommunikation mit allen Beteiligten haben“. In einer anderen Vorschrift ist festgehalten, bei der „Ermittlung des individuellen Bedarfs des Leistungsberechtigen“ sei auch die Kommunikation zu berücksichtigen.

Leichte Sprache für mehr Barrierefreiheit

Fakt ist: Die barrierefreie Kommunikation findet immer mehr Eingang in die Gesetzgebung – nicht erst seit Ende 2017 mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes. Im Jahr 2002 war das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Darin ist von „Trägern der öffentlichen Gewalt“ die Rede, die verpflichtet seien, in „einfacher und verständlicher Sprache zu kommunizieren“. Informationen sollten demnach „vermehrt in Leichter Sprache“ bereitgestellt werden.

Leichte Sprache bedeutet: Texte sind nach einem Regelwerk geschrieben, dass nur einen einfachen Satzbau, einfache Grammatik und keine komplizierten Worte zulässt. Dazu gibt es die Verordnung mit dem sperrigen Begriff Barrierefreie-Informationstechnik aus dem Jahr 2011. Diese stellt Anforderungen an einen Internetauftritt, um diesen Seh- und Hörbehinderten zugänglich zu machen.

Links „Leichte Sprache“ auf Internetseiten selten sinnvoll

Für die Menschen mit Leseproblemen findet sich in der Regel auf der Startseite oben rechts der Link „Leichte Sprache“. Er führt auf eine Webseite, die beschreibt, wer der Portalbetreiber ist und welche Inhalte er präsentiert. Es ist üblicherweise eine statische Seite, die selten bis nie aktualisiert wird. Sehbehinderte können sich sämtliche Seiten vorlesen lassen, ebenso aktuelle Meldungen.

Für Gehörlose sind Videos untertitelt. Lernbehinderte werden auf „ihrer Seite“ hingegen überwiegend ratlos zurückgelassen. Denn alle übrigen Inhalte des Portalbetreibers sind in schwerer Sprache, insbesondere das Aktuelle. Kommunen erfüllen eine freiwillige Aufgabe, wenn sie Informationen in einer besonders verständlichen Form bereitstellen. Vor allem größere Städte haben immer mehr Broschüren und Faltblätter in Leichter Sprache im Angebot, die sich aus dem Internet herunterladen lassen. Doch

Erklärungen, um beispielsweise einen Antrag korrekt auszufüllen, verbleiben in der Behördensprache. Der Lernbehinderte bleibt auf seinen Betreuer angewiesen, der ihm den Inhalt auf sein Verständnisniveau herunterbricht.

7,5 Millionen funktionale Analphabeten in Deutschland

Das Bundesteilhabegesetz will das ändern. Angesprochen davon sind vorerst die Stadt- und Landkreise. Würden sämtliche Anforderung umgesetzt, käme das einem Umbruch in der Verwaltungssprache gleich. Aber was bedeutet Barrierefreiheit in der Kommunikation? Bei einem Rollstuhlfahrer ist Barrierefreiheit leicht zu beschreiben: Er benötigt eine Rampe oder Aufzug, um sich in einem öffentlichen Gebäude frei bewegen zu können. Aber welche Hilfen benötigt ein Mensch, der nicht gut lesen, verstehen und kaum schreiben kann?

Dies sind nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten/geistiger Behinderung, sondern auch die mit einer psychischen Einschränkung, Menschen mit Demenz und nicht zu vergessen Flüchtlinge, die momentan Deutsch lernen. Studien zeigen außerdem, dass die Lese- und Schreibkompetenz insgesamt abnimmt. 7,5 Millionen Deutsche gelten als funktionale Analphabeten. Das Bundesteilhabegesetz verlangt eine barrierefreie Kommunikation in Wort und Schrift.

Kommunale Verwaltungen mit den betroffenen Menschen als ihre Kunden sollten demnach verständliche Texte und Antragsformulare bereitstellen. Die betroffenen Mitarbeiter sollten zudem in der Lage sein, im Dialog in einfachen Sätzen zu sprechen, Fachbegriffe auszusparen oder verständlich zu umschreiben.

Verwaltung braucht eigene Kompetenz in barrierefreier Sprache

Diejenigen, die es versuchen, stellen fest, einfaches Sprechen und Schreiben sind beides eine riesige Herausforderung. Der gute Wille allein reicht dafür nicht aus. Dafür braucht es eine Weiterbildung. Texte extern an Übersetzungsbüros für die Leichte Sprache zu geben, das ist keine Dauerlösung. Ein schwerer Text kann nicht Satz für Satz in Leichte Sprache gebracht werden.

Berücksichtigt man allein die Umschreibung komplizierter Begriffe, würde sich ein Text derartig in die Länge ziehen, dass er nicht mehr als barrierefrei gelten kann. Folglich müssen Inhalte entfallen. Welche das sein sollen, kann kein Übersetzer entscheiden. Es ist meistens besser, den Text neu und mit dem Fokus auf die Zielgruppe zu schreiben.

Lesen Sie auch Teil 2 und Teil 3

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