Warum falsche Fakten über Leichte und Einfache Sprache schaden

Lesedauer 3 Minuten

Über den Autor: Uwe Roth ist Journalist und führender Experte in der Einfachen Sprache. Er arbeitet in den DIN-Gremien zur Leichten und Einfachen Sprache mit. Er gehört zu den Gründer*innen des DACH-Forums Einfache Sprache.

Immer wieder stoße ich auf LinkedIn und auch ansonsten im Internet auf falsche Informationen, die das Bild von Leichter und Einfacher Sprache verzerren. Das ist ärgerlich. Weder die Leichte (DIN SPEC 33429) noch die Einfache Sprache (DIN 8581-1) sind etabliert. Foglich ist immer noch unsere oberste Aufgabe, der Öffentlichkeit und auch KI-Modellen zu erklären, wann welche Sprachform die geeignete ist.

Dabei sollten wir uns an Fakten halten. In den Marketing-Texten von Anbietenden der Leichten Sprache ist das leider oft nicht der Fall. Kommunen zu erklären, sie bräuchten Leichte Sprache für die Geflüchteten, ist nicht seriös. Falsch ist ebenso, Unternehmen mit der Nachricht zu erschrecken, ohne Leichte Sprache drohten Bußgelder.

Oft schlucke ich den Ärger über solche schädliche Fakten zur Leichten und Einfachen Sprache hinunter. Manchmal nehme ich in einer Mail an den Portalbetreiber*in Stellung. Eine Antwort erhalte ich in der Regel nicht. Im Folgenden ein Beispiel:

Siehe auch Einfache Sprache vs. Leichte Sprache – Was ist der Unterschied?

Hallo Frau Xy,

unterlassen Sie auf Ihrer Webseite folgende Behauptungen:

Falsche Behauptung 1: Leichte Sprache hat verbindliche Vorgaben

„Leichte Sprache ist nicht einfach simpleres Deutsch, sondern ein eigenständiges Regelwerk mit verbindlichen Vorgaben:“

Leichte Sprache hat kein eigenständiges Regelwerk mit verbindlichen Vorgaben. Die DIN SPEC 33429 ist eine Norm-Empfehlung und keine verbindliche DIN. Jeder kann seine eigenen Regeln hinzufügen.

Falsche Behauptung 2: Einfache Sprache hat kein festes Regelwerk

„Einfache Sprache, häufig verwechselt, orientiert sich am Sprachniveau B1 und hat kein festes Regelwerk.“

Die DIN 8581-1 Einfache Sprache ist eine offizielle Norm, hat somit ein festes Regelwerk. „B1“ hat absolut nichts mit Einfacher Sprache zu tun. Die Regeln der Einfachen Sprache orientieren sich nicht am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

Falsche Behauptung 3: Gesetze verlangen Leichte Sprache

„Der Unterschied ist juristisch relevant: Wo das Gesetz Leichte Sprache fordert, reicht Einfache Sprache nicht.“

Das ist völliger Blödsinn. Es gibt kein einziges Gesetz, das Leichte Sprache für einen inhaltlichen Text fordert. Leichte Sprache ist eine Sondersprache und kann nie rechtssicher sein. Mit Einfacher Sprache können Texte hingegen rechtssicher geschrieben werden. Das ist abgedeckt durch die DIN ISO 24495-2 juristische Kommunikation.

Falsche Behauptung 4: Behinderten-Gleichstellungsgesetz fordert Leichte Sprache

„Wer braucht Leichte Sprache?

  • Behörden und öffentliche Stellen – § 11 BGG und BITV 2.0 verpflichten Bundesbehörden, wesentliche Inhalte in Leichter Sprache bereitzustellen.
  • Unternehmen unter BFSG-Pflicht – E-Commerce, Banken, Telekommunikation und Personenbeförderung müssen seit Juni 2025 barrierefrei kommunizieren. 
  • Organisationen mit Barrierefreiheitserklärung – Wer eine BITV-konforme Erklärung veröffentlichen muss, braucht auch die Leichte-Sprache-Variante.“

Das BGG verpflichtet keine Behörde „wesentliche Inhalte in Leichter Sprache bereitzustellen“. Die korrekte Formulierung ist: „sollen Träger öffentlicher Gewalt auf Verlangen“. Sollen bedeutet kein Muss. Auf Verlangen bedeutert, Behörden müssen nicht in Vorleistung gehen.

Falsche Behauptung 5: Privatwirtschaft zur Leichten Sprache verpflichtet

„Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Juni 2025 rückt sie (Leichte Sprache) auch in der Privatwirtschaft in den Fokus.“

Das Barrierefreiheit-Stärkungsgesetz (BFSG) verlangt nach der Umsetzungverordnung nirgens die Leichte Sprache. Auch das ist eine Fehlinformation. Die BITV verlangt nur eine Erklärseite in Leichter Sprache, keine Inalte. 

Siehe auch Leichte Sprache – kein Teil des BFSG

Falsche Behauptung 6: Leichte Sprache ist für Deutsch-Lernende

„Zielgruppe: Wer Leichte Sprache braucht:

  • Menschen mit geringen Deutschkenntnissen – Zugewanderte, Geflüchtete, Menschen, die Deutsch als Fremdsprache lernen“

Sie werfen Menschen mit einer kognitiven Behinderung und Deutsch-Lernende in einen Topf. Das geht nicht. Menschen mit einer kognitiven Behindeung, die Leichte Sprache benötigen, sind in der Regel auf dem kognitiven Stand von Kindern, manchmal auch Jugendlichen. Aber niemals auf dem Stand von Erwachsenen. Das grenzt die Wahl der Themen für die Leichte Sprache stark ein.

Deutsch-Lernende müssen in kürzester Zeit auf dem Niveau der Einfachen Sprache sein, um übehaupt einen Sprachen-Test bestehen zu können.

Korrigieren sie das! Sie tun mit solchen fehlerhaften Informationen weder der Leichten noch der Einfachen Sprache einen Gefallen.

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