DIN ISO: Einfache Sprache für juristische Kommunikation

Lesedauer 2 Minuten

ISO und DIN haben der Einfachen Sprache ein neues Kapitel hinzugefügt: Die Norm 24495-2 sagt, juristische Kommunikation geht ohne Juristen-Deutsch. Eben verständlich nach den Regeln der Einfachen Sprache. Nun ist sie da, die DIN ISO Einfache Sprache für juristische Kommunikation.

Wie oft kassiere ich Absagen, weil sich in Juristenkreisen und in Behörden hartnäckig die Überzeugung hält, juristische Texte in Einfacher Sprache könnten an sich („per se“) nicht rechtssicher sein. Ein Totschlag-Argument. Die internationale Norm 24495-2, an der Expert*innen weltweit mitwirkten, sagt nun etwas anderes.

Rechtssicherheit und Verständlichkeit schließen sich nicht aus.
Im Gegenteil:

• Verständliche Texte reduzieren Haftungsrisiken.
• Sie verbessern die Compliance.
• Sie erfüllen Informationspflichten besser.
• Sie stärken die Position der Kanzlei gegenüber Mandanten.

Ich muss nun im nächsten Schritt

• Anwaltskanzleien
• Staatsanwaltschaften und
• Gerichte

davon überzeugen, dass Jurist*innen die ISO 24495-2 ohne Image-Verlust anwenden können. Das wird 2026 sicherlich zu einer Mammut-Aufgabe werden.

DIN ISO 24495-2 und DIN 8581-1 ergänzen sich

Ich bin Mitglied im Verein Deutsches Institut für Normung und im DIN-Arbeitskreis Einfache Sprache. Somit war ich an der deutschen Fassung der ISO 24495-2 juristische Kommunikation beteiligt. Ergebnis ist die DIN ISO 24495-2. Diese Norm und die DIN 8581-1 Einfache Sprache ergänzen sich. Die allgemeinen sprachspezifischen Festlegungen lassen sich auf die juristische Kommunikation übertragen.

ISO ist die Internationale Organisation für Normung mit Sitz in Genf. Dort beobachtet man, dass in Staaten wie Kanada, die USA oder Neuseeland, aber auch die skandinavischen Länder Anwaltskanzleien längst Plain Language (Einfache Sprache) für die Kommunikation mit ihrer Mandantschaft nutzen. Sie stellen fest, beide Seiten profitieren.

Als Journalist habe ich es seit über 40 Jahren mit juristischen Texten und solchen aus Verwaltungen sowie Behörden zu tun. Sie waren und sind überwiegend schlecht zu lesen – aber rechtssicher.

Rechtssicherheit scheint wichtiger zu sein als das Recht, einen Text verstehen zu können.

Juristische Texte bestehen oft aus schlechtem Deutsch

In Unternehmen und Verwaltungen schreiben Fachleute (es müssen nicht unbedingt Juristen sein), als müsste ihr Text vom ersten Entwurf an vor der obersten Gerichtsinstanz bestehen können. Auch wenn sich das Dokument an die Öffentlichkeit richtet, schreiben Fachleute für (juristische) Fachleute.

Juristische Texte bestehen bei genauer Betrachtung zu 70 Prozent aus schlechtem Deutsch und 30 Prozent Fachbegriffen. Ich werde immer wieder gefragt, ob ich die Prozentzahlen aus Studien kennen. Nein, tue ich nicht. Es sind Erfahrungswerte. Redigiere ich einen juristischen Text so, dass er vernünftige Satzlängen mit wenig Nebensätzen bekommt und einen klaren Satzbau, ist dieser der Einfachen Sprache schon sehr nah. Nun müssen noch die Fachbegriffe erläutert werden.

Juristensprache hindert daran, Rechte wahrzunehmen

Juristische Kommunikation verständlich zu machen, das ist kein Hexenwerk. Die Autor*innen der ISO 24495-2 Plain Language betonen das Recht der Verbraucher und Verbraucherinnen auf verständliche Auskünfte. Sie verurteilen, dass Laien mit schwerer Juristensprache daran gehindert werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Da ist was dran.

Kontakt


Beitrag veröffentlicht

in

, ,

von

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Datenschutz
Journalistenbüro für Einfache Sprache/Plain Language, Inhaber: Uwe Roth (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Journalistenbüro für Einfache Sprache/Plain Language, Inhaber: Uwe Roth (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.