Barrierefreie Internetseiten: Kommunen haben Nachholbedarf

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Ich war neugierig. Wie viele Städte und Gemeinden in meinem Landkreis haben ihren Internetauftritt barrierefrei gemacht? Eine Erklärung zur Barrierefreiheit sollte spätestens am 23. September 2020 auf der Startseite zu finden sein. Beispiel Regierungspräsidien in Baden-Württemberg.

Ich habe alle 39 kommunalen Portale in meinem Landkreis besucht. Das Ergebnis: Auf keinem Portal waren sämtliche Vorschriften umgesetzt. Völlig zu kurzgekommen ist die Leichte Sprache. Wenn es auf der Homepage überhaupt einen Link zu einer Seite in Leichter Sprache gibt, dann sind dort die Informationen sehr spärlich.

Es sind nur wenige Sätze – zusammengefasst in einen Textbaustein. Ich habe die Behinderten-Beauftragte von Baden-Württemberg eingeschaltet. Aber das hat nichts gebracht (siehe weiter unten).

Lieblos formulierter Textbaustein in Leichter Sprache soll Barrierefreiheit auf der Internetseite bestätigen

Der Textbaustein wird den Kommunen kostenfrei (von wem auch immer) zur Verfügung gestellt. Einige haben davon Gebrauch gemacht. Darin steht zum Beispiel:

„Auf der Homepage finden Sie das Wort Cookies. Cookies ist Englisch und bedeutet auf Deutsch „Kekse“. Sie besuchen die Homepage. Dann werden bestimmte Daten erfasst. Diese Daten werden auf Ihrem Computer gespeichert.“

Textbaustein Erklärung zur Internetseite in Leichter Sprache

Nun haben Schlechtleser gelernt: Cookies bedeutet Kekse. Aber was haben Kekse auf einer Internetseite verloren?

Der vollständige Standardtext in Leichter Sprache auf der Internetseite einer Kommune.

Also, es gibt zum einen den Link zu einer Erklärseite in Leichter Sprache. Die erklärt nicht mehr, als dass die restlichen Internetseiten in Behörden-Sprache bleiben. Dann gibt es zum anderen den Link zur Barrierefreiheit.

Ich finde es schon als Unding, dass die vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit, die ja die Leichte Sprache einschließt, in schwerer Veraltungssprache geschrieben ist.

Siehe auch mein Angebot Workshops für die öffentliche Verwaltung

Beschwerdestelle bei Mängeln in der Barrierefreiheit ist die Rentenversicherung – warum auch immer…

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Filiale der Deutschen Rentenversicherung in Stuttgart zur Überwachungsstelle gemacht. Die kommunalen Verwaltungen haben sich die „Erklärung zur Barrierefreiheit“ von der Internetseite der Rentenversicherung kopiert. Das war keine große Leistung.

Am Ende steht, die Beauftragte für die Behinderten in Baden-Württemberg ist zuständig, wenn man eine Beschwerde hat. Aber auch nur dann, wenn sich ein der Betreiber eines Portals sich der Barrierefreiheit verweigert. Die Betonung liegt auf verweigert.

Am Ende des Beschwerdewegs steht die Landes-Behindertenbeauftragte

Es ist schwer vorstellbar, dass ein Mensch mit Lernschwierigkeiten (oder generell ein Schlechtleser) diesen vorgeschriebenen Weg geht: Er beschwert sich bei der Rentenversicherung über die Mängel, sofern er diese Zuständigkeit überhaut kennt. Wahrscheinlich nicht.

Die Rentenversicherung reicht die Beschwerde an den Betreiber des Portals weiter – mit einer Frist, bis wann die Mängel beseitigt sein müssen. Sollte der Betreiber die Frist verstreichen lassenderjenige, kann sich der Beschwerde-Führer in letzter Instanz an die Behindertenbeauftragte des Landes wenden.

Wo bleibt der Respekt vor der UN-Konvention für die Rechte Behinderter?

Die sollte sich aus eigenem Antrieb um die Rechte ihres Klientels kümmern. Aber das möchte sie nicht, wie ich nach einem Mail-Austausch zu Kenntnis nehmen musste (siehe weiter unten).

Nur mal so daran erinnert: Nach der Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte der Behinderten haben auch Menschen mit Lernschwierigkeiten/geistiger Behinderung eine Recht auf freie Information und Meinungsäußerung. Folglich hat der Gesetzgeber da eine Bringschuld, damit dieser Menschenkreis sein Recht in Anspruch nehmen kann.

Anfrage an die Behinderten-Beauftragte des Landes: Werden Sie jetzt aktiv?

Ich habe mich an die Beauftragte für Menschen mit einer Behinderung in Baden-Württemberg mit folgenden Fragen gewandt:

  • Sind bei Ihnen bislang Beschwerden über schlecht umgesetzte kommunale Webseiten eingegangen?
  • Wenn ja, wie ist von Ihrer Seite das weitere Vorgehen?
  • Haben die Kommunen etwas zu befürchten?
  • Gibt es Vorgaben, wie der Link „Barrierefreiheit“ auf einer Startseite zu platzieren ist? Oftmals ist er kaum zu finden.
  • Müsste die Erklärung zur Barrierefreiheit nicht in Leichter Sprache sein? Den Standardtext können Schlechtleser weder gut lesen noch verstehen.

Das ist die Antwort der Behinderten-Beauftragten:

„Wie Sie wissen, sind meine Aufgaben und Befugnisse als Landes-Behindertenbeauftragte in § 14 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) geregelt. Demnach bin ich ganz allgemein Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige (Ombudsstelle).

Mit Blick auf die spezifischen Regelungen zu barrierefreien medialen Angeboten (vgl. § 10 L-BGG) wurden mir keine weiteren Aufgaben sowie keinerlei zusätzliche Ressourcen im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen zum Überwachungs-, Berichts- und Durchsetzungsverfahrens übertagen.

Lediglich für den Fall, dass eine Anfrage über den sogenannten Feed-Back-Mechanismus nicht fristgerecht beantwortet wird, habe ich dem nachzugehen. Im Übrigen weist die Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes vom 11. Dezember 2019, GBl. vom 27. Dezember 2019 S. 511 ff, die Überwachung der medialen Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) zu.

Die Ausführungsverordnung führt u.a. auch eine verbindliche Mustererklärung zur Barrierefreiheit ein.

Die DRV BW hat am 22. September 2020 die beigefügte PM veröffentlicht und ist in diesem Zusammenhang als Überwachungsstelle der richtige Ansprechpartner. Fragen zur o.g. Durchführungsverordnung kann Ihnen die Pressestelle des Sozialministeriums beantworten.

Wegen der nicht fristgerechten Beantwortung von Fragen zur Erklärung der Barrierefreiheit durch die verantwortlichen öffentlichen Stellen sind bei mir bislang keine Beschwerden aufgelaufen. Für den kommunalen Bereich sind diesbezüglich die kommunalen Behindertenbeauftragten Anlaufstellen für entsprechende Eingaben.“

Meine Reaktion auf die Antwort der Behinderten-Beauftragten:

Sehr geehrte Frau Aeffner,

ich danke für Ihre Antwortmail. Die Begründung (der Kommunen) war natürlich Corona. Aber es ist trotzdem peinlich. Es gab ausreichend Vorlaufzeit.

Dass dies für Sie kein Anlass ist, in dieser Angelegenheit tätig zu werden, wundert mich.

Die vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit schließt die Leichte Sprache bekanntlich ein. Dass diese Erklärung in schwerer Behördensprache verfasst ist, ist ein Unding.

Sie zeigt, wie wenig ernst die Belange von Menschen mit Lernschwierigkeiten genommen werden, wenn es um die barrierefreie Kommunikation in Leichter Sprache geht. Wenn es überhaupt einen Link „Barrierefreiheit“ gibt, ist dieser auf der Startseite irgendwo versteckt in einer 6 Punkt-Schrift.

Stellen Sie sich vor, Sie kommen mit Ihrem Rollstuhl in die Lobby eines öffentlichen Gebäudes. Dort wird Ihnen erklärt, dass es keinen Aufzug in die anderen Stockwerk gebe bzw. diese würden in den kommenden Jahren nach und nach eingebaut. Wie würden Sie reagieren?“

Behinderten-Beauftragte gibt den Schwarzen Peter an Kommunen weiter

Wie hat die Behinderten-Beauftragte geschrieben?

„Für den kommunalen Bereich sind diesbezüglich die kommunalen Behindertenbeauftragten Anlaufstellen für entsprechende Eingaben.“

Stephanie Aeffner

Ich kann den Text der Landes-Behindertenbeauftragten an dieser Stelle veröffentlichen. Denn es war die Antwort auf eine offizielle Presseanfrage. Aber weitergekommen bin ich in dieser Gelegenheit nicht.

Angestellte müssen für Barrierefreiheit in Leichter Sprache sorgen – doch das ist eine Überforderung

Im Moment habe ich keine Ahnung, wie den Kommunen zu helfen ist. Dass diese keine Texte in Leichter Sprache in Auftrag geben, begründen sie mit den Kosten. Häufig bekommen Verwaltungsangestellte die Aufgabe, so mal geschwind einen Text in Leichter Sprache zu schreiben. Meistens kommt nichts dabei heraus. Meine Kollegin Bettina Mikhail vom Verbund Leichte Sprache hat das sehr schön zusammengefasst.

Die Kommunen geben sehr viel Geld für die Barrierefreiheit für die Menschen mit mobilen Einschränkungen aus. Beispiele Bushaltestellen. Das sind viele Millionen Euro und das ist auch gut so. Aber da müsste auch etwas Geld für die Bürger übrig sein, die nicht so gut lesen und verstehen können.

Mein Text dazu im kommunalen Fachmagazin DEMO

Weitere Texte auf meiner Seite:

Verpflichtung von Kommunen zu digitaler Barrierefreiheit

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